ERMÄSSIGTE GRUNDBETRÄGE FÜR ALLE, DIE BEREITS EINE FAHRERLAUBNIS (einer anderen Klasse) BESITZEN .

Der Grundbetrag verringert sich in diesem Fall von 460,00 Euro auf 350,00 Euro

 

 

 

Ist ein Fahrschüler bereits im Besitz der Klasse A1 ( alter 1b-Führerschein) ist die Anzahl der Theoriestunden geringer: 

Statt 12 Grundstoff-Unterrichtseinheiten sind nur noch 6 Einheiten verpflichtend. Die spezifischen Unterrichtseinheiten (Klasse B 2 Einheiten/Klasse A2 (bei Vorbesitz A1 unter 2 Jahre) 4 Einheiten) bleiben aber unverändert.
Aufgrund dieser Einsparungen beträgt der Grundbetrag anstelle von 460,00 Euro
nur 350,00 Euro.

Ebenso reduziert sich die Sonderfahrtenanzahl um die Hälfte !
Statt der 12 sind dann nur 6 vorgeschrieben!

Beim Aufstieg von Klasse A1 auf A2 oder von A2 auf Klasse A muss (bei einem Vorbesitz von Klasse A1/A2 länger als 2 Jahre) nur eine praktische Prüfung abgelegt werden
. 

Der Grundbetrag beträgt hier nur 150,00 Euro.

Wenn ein Motorrad-Schüler bereits im Besitz der Klasse B (alter Führerschein Klasse 3) ist,
werden die Theorie-Unterrichte ebenso behandelt (6 Einheiten Grundstoff/4 Einheiten Spezialstoff Kl. A) und der Grundbetrag beträgt
somit auch nur 350,00 Euro statt 460,00 Euro! 


Die 12 Sonderfahrten bleiben allerdings Pflicht!

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